AUTOHAUS PICHLER

Allgemeine Mietbedingungen für PI Move

1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Fritz Pichler GmbH (nachfolgend kurz „PI Move“) und deren Kunden (nachfolgend kurz „Mieter:in“), soweit eine zeitweise Überlassung bzw. Nutzung eines serienmäßigen Volkswagen California, Volkswagen Transporter, oder jeglichen Mietfahrzeuges mit individuellem Innenausbau sowie gegebenenfalls Zubehör, Gegenstand der jeweiligen Geschäftsbeziehung ist. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, gelangen diese allgemeinen Mietbedingungen zur Anwendung. Die Anwendung zwingender gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen sowie allfälliger Handelsbräuche bleibt davon unberührt.

2. Reservierungen, Buchungen und/oder sonstige Geschäftsfälle jeglicher Art, insbesondere solche die mündlich oder telefonisch erteilt und/oder von der Firma Fritz Pichler mündlich oder telefonisch angenommenen werden, verstehen sich vorbehaltlich der Einbeziehung und Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Von dem:der Mieter:in entsandte Vertreter:innen gelten jedenfalls berechtigt, auch diesen Geschäftsbedingungen rechtswirksam zuzustimmen und im Zuge der Geschäftsabwicklung rechtsverbindliche Erklärungen für den:die Mieter:in abzugeben.

2. Vertragsgegenstand
1. Durch den Abschluss eines Mietvertrages erhält der:die Mieter:in das Recht, das Mietfahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. PI Move erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.

2. Gegenstand des Mietvertrages ist lediglich die Vermietung eines Mietfahrzeuges von PI Move, nicht aber auch die Erbringung sonstiger Reiseleistungen, wie etwa die Beförderung und/oder Unterbringung einer Person und/oder andere touristische Leistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes finden daher keinerlei Anwendung. Der:Die Mieter:in führt seine:ihre Fahrt selbständig durch und setzt den PI Move Mietwagen eigenverantwortlich ein.

3. Bei Ausgabe bzw. Rücknahme des Pi Move Mietwagens ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind integrierende Bestandteile des Mietvertrages.

3. Mindestalter des:der Fahrer:in, Führerschein
1. Der:Die Fahrer:in muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer für die jeweilige Fahrzeugklasse in Österreich gültigen Lenkberechtigung sein. Der:Die Mieter:in hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen den PI Move Mietwagen lenken, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen.

2. Die Vorlage der Lenkberechtigung durch den:die Mieter:in und weitere laut Mietvertrag registrierte Fahrer:innen bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des PI Move Mietwagens. Kommt es infolge fehlender Vorlage der Lenkberechtigung zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des:der Mieters:in. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Lenkberechtigung vorgelegt werden, ist die Firma Fritz Pichler GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4. Entgelte und Zahlungsbedingungen
1. Der Mietpreis richtet sich nach dem jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preis bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Die Kilometer an Laufleistung pro Tag der Anmietung versteht sich als inkludiert. Kraftstoffkosten sowie Kosten für einen allenfalls während der Nutzungsdauer anfallenden oder durch die Nutzung des:der Mieters:in verursachten außergewöhnlichen Betriebsmittelverbrauch (wie etwa AdBlue oder Motoröl), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Verwaltungsstrafen und sonstige Kosten, die in der Sphäre des:der Mieters:in liegen, gehen zu Lasten des:der Mieters:in. Der PI Move Mietwagen ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten zum aktuellen Tanktarif sowie zuzüglich einer Abwicklungspauschale in Höhe von € 29,00 (inkl. USt) an. Durch den Mietpreis sind Kosten des Versicherungsschutzes sowie für Wartung, Ölverbrauch (in einem üblichen Ausmaß), die österreichische Autobahnvignette und Verschleißreparaturen abgegolten.

2. Bei der Anmietung fällt bei manchen Fahrzeugen eine einmalige Servicepauschale an. Zusätzlich wird bei einigen Fahrzeugen eine Endreinigungspauschale verrechnet. Servicepauschale und Endreinigung werden im Buchungsprozess angeführt. Diese beinhaltet unter anderem die betriebsbereite Übergabe des PI Move Mietwagens sowie eine ausführliche Einweisung.

3. Wenn die Forderungen aus dem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des:der Karteninhabers:in als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den:die Mieter:in schuldhaft verursachten Schadensfälle (bis maximal zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt) sowie Verwaltungsstrafen einschließlich der dem:der Mieter:in zuzurechnenden Folgekosten (insbesondere Abschleppkosten).

4. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Fritz Pichler GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe sowie die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, in Rechnung zu stellen. Zudem ist die Fritz Pichler GmbH von allen weiteren Verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus kann der:die Mieter:in von weiteren Anmietungen bei der Fritz Pichler GmbH ausgeschlossen werden.

5. Versicherungsschutz
1. Die Fritz Pichler GmbH schließt für die PI Move Mietfahrzeuge eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von € 800 pro Schadensfall ab. Der:Die Mieter:in kann durch die entgeltliche Inanspruchnahme eines „Selbstbehalt-Paktes“ den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung reduzieren.

6. Reservierung und Zahlungsbedingungen
1. Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch PI Move verbindlich. Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung erhält der:die Mieter:in den Anspruch auf einen Pi Move Mietwagen in der gebuchten Kategorie, soweit nicht die Bereitstellung eines anderweitigen PI Move Mietwagens zulässig ist. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch.

2. Der:Die Mieter:in hat bei Buchung des PI Move Mietwagens den gesamten Mietpreis für die gesamte Dauer der Anmietung zu entrichten. Die Fritz Pichler GmbH kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung und/oder unzureichender Deckung des bei der Buchung angegebenen Zahlungsmittels nach Mahnung und Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten.

7. Rücktritt und Umbuchung
1. Ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht besteht bei Vermietung von Kraftfahrzeugen nicht. Die Fritz Pichler GmbH räumt dem:der Mieter:in allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig:
▪ 20 % des Mietpreises vom 49. bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn,
▪ 40 % des Mietpreises vom 29. bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn,
▪ 60 % des Mietpreises vom 20. bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn,
▪ 80 % des Mietpreises vom 13. bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn;
▪ 100% des Mietpreises ab dem 6. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.

2. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Fritz Pichler GmbH. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.

3. Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei dem in der Reservierungsbestätigung genannten Anmietbetrieb vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.

8. Kaution
1. Der:Die Mieter:in hat bei Buchung eine Kaution in Höhe von € 1.500,00 an die Fritz Pichler GmbH zu leisten. Die Kaution wird durch Vorautorisierung der Zahlung des bei der Buchung angegebenen Zahlungsmittels geleistet.

2. Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des PI Move Mietfahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet bzw. Die Sicherheitsleistung freigegeben. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (wie etwa Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten und
Schäden) werden bei Rückgabe des PI Move Mietwagens mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den:die Mieter:in zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann die Fritz Pichler GmbH auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Verantwortung für den Schaden hat die Fritz Pichler GmbH jedenfalls das Recht die Kaution zurückzubehalten bzw. die Vorautorisierung in Anspruch zu nehmen.

9. Übergabe und Rückgabe des PI Move Mietwagens
1. Der PI Move Mietwagen ist zum jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) an den im Mietvertrag benannten Anmietbetrieb von der Fritz Pichler GmbH zu übernehmen und zurückzugeben.

2. Bei Übergabe des PI Move Mietwagens sind ein gültiger Personalausweis (oder sonstiges Reisedokument) und eine gültige Lenkberechtigung im Original vorzulegen.

3. Der:Die Mieter:in verpflichtet sich gemeinsam mit der Fritz Pichler GmbH bzw. dem Anmietbetrieb bei Übernahme den PI Move Mietwagen auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und
sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Begutachtungsplakette hin zu überprüfen. Die durch den:die Mieter:in festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber dem Anmietbetrieb anzuzeigen und werden durch den Anmietbetrieb auf dem Übergabeprotokoll vermerkt.

4. Vor der Übergabe des PI Move Mietwagens erfolgt eine ausführliche Einweisung. Die Fritz Pichler GmbH kann die Übergabe des PI Move Mietwagens vorenthalten, bis die Einweisung abgeschlossen ist. Durch den:die Mieter:in verantwortete Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des:der Mieters:in.

5. Der:die Mieter:in verpflichtet sich, den PI Move Mietwagen nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen und außen gereinigt und in protokolliertem Zustand (laut Übergabeprotokoll) am vertraglich vereinbarten Anmietbetrieb zurückzugeben. Das Entleeren des Frischwasser- und/oder Grauwassertanks sowie gegebenenfalls der Toilette verstehen sich als von der Innenreinigung miteinbegriffen. Abweichungen bei Rückgabe des PI Move Mietwagens zum protokollierten Zustand (laut Übergabeprotokoll) gehen zu Lasten des:der Mieter:in. Ist der PI Move Mietwagen bei Rückgabe innen und/oder außen nicht oder ungenügend gereinigt, wird eine Pauschale in Höhe von € 180,00 (inkl. USt.) fällig. Sämtliche PI MOVE Fahrzeuge verstehen sich als Nichtraucherfahrzeuge. Bei einem Verstoß ist die Fritz Pichler GmbH berechtigt die sofortige Rückgabe des PI-MOVE Mietwagens zu veranlassen und eine Reinigungspauschale in Höhe von € 500,00 zu verrechnen.

6. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände (etwa Inneneinrichtung und Bordwerkzeug) werden dem:der Mieter:in berechnet, sofern diese:r die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.

7. Gibt der:die Mieter:in den PI Move Mietwagen nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht, zum vereinbarten Zeitpunkt oder nicht am vereinbarten Anmietbetrieb an die Fritz Pichler GmbH zurück, ist die Fritz Pichler GmbH berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche von der Fritz Pichler GmbH bleiben davon unberührt. Der:Die Mieter:in verpflichtet sich, die Fritz Pichler GmbH für alle aus einer verspäteten oder nicht erfolgten Rückgabe des PI Move Mietwagens entstehenden Nachteile schaden- und klaglos zu halten.

8. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von der Fritz Pichler GmbH möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des PI Move Mietwagens erstreckt sich nur auf die vereinbarte
Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von der Fritz Pichler GmbH grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages.

9. Eine Rückgabe des PI Move Mietwagens vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat keine Verringerung der vereinbarten Miete dem Grunde und/oder der Höhe nach zur Folge.

10. Der Mietvertrag kann vom Vermieter ohne Angaben von Gründen monatlich unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsletzten, gekündigt werden. Dem Mieter entsteht dadurch kein Anspruch auf einen Ersatzwagen, Schadensersatz oder einer Entschädigung. Die Abrechnung schon geleisteter Zahlungen erfolgt dann mit Ende der Mietdauer.

11. Kommt der:die Mieter:in seiner:ihrer Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für die Fritz Pichler GmbH nicht erreichbar, behält sich die Fritz Pichler GmbH vor, Strafanzeige zu erstatten. Dadurch entstehende Kosten sind durch den:die Mieter:in zu tragen, es sei denn, er:sie hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu verantworten.

10. Ersatz-PI Move Mietwagen
1. Kann der PI Move Mietwagen in der gebuchten Kategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich die Fritz Pichler GmbH das Recht vor, einen in Größe und Ausstattung (insbesondere die Anzahl an Schlafplätzen betreffend) vergleichbaren oder größeren PI Move Mietwagen bereitzustellen. Dadurch allenfalls entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des:der Mieter:in. Soweit berechtigte Interessen des:der Mieters:in entgegenstehen, kann er:sie die Annahme eines größeren PI Move Mietwagens als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

2. Akzeptiert der:die Mieter:in einen verfügbaren Ersatz-PI Move Mietwagen in einer kleineren Kategorie, erstattet die Fritz Pichler GmbH die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Kategorien.

3. Wird der PI Move Mietwagen durch das Verschulden des:der Mieters:in zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der:die Mieter:in zu vertreten hat, kann die Fritz Pichler GmbH die Bereitstellung eines Ersatz-PI Move Mietwagen verweigern.

11. Obliegenheiten des:der Mieters:in
1. Der PI Move Mietwagen darf – ausgenommen in Notfällen – nur von dem:der Mieter:in selbst bzw. dem:der:den im Mietvertrag angegebenen Fahrer:in gelenkt werden. Der:Die Mieter:in muss persönlich bei der Abholung des PI Move Mietwagens erscheinen. Der:Die Mieter:in ist verpflichtet, der Fritz Pichler GmbH die Namen und Anschriften aller Fahrer:innen des PI Move Mietwagens bekannt zu geben und von diesen eine Kopie einer Lenkberechtigung und eines Personalausweises (oder sonstigen Reisedokuments) zu hinterlegen.

2. Der:Die Mieter:in verpflichtet sich vor Überlassung des PI Move Mietwagens an eine:n weiteren Fahrer:in zu prüfen, ob sich diese:r im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Lenkberechtigung befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der:die Mieter:in die Pflicht, den:die Fahrer:in über die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Mietbedingungen zu informieren.

3. Der PI Move Mietwagen ist schonend und sachgemäß zu behandeln (wozu insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes sowie Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes gehört), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkradschloss muss beim Verlassen des PI Move Mietwagens eingerastet sein. Der:Die Mieter:in hat beim Verlassen des PI Move Mietwagens die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der:Die Mieter:in verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich der PI Move Mietwagen in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet.

4. Es ist untersagt, den PI Move Mietwagen etwa
▪ zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
▪ zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen;
▪ zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
▪ zur Weitervermietung oder Leihe;
▪ zu Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des PI Move Mietwagens führen;
▪ zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung;
▪ für Fahrschulübungen, Geländefahrten;
▪ für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände
zu verwenden.

5. Der PI Move Mietwagen ist zum Zwecke der Deckung des vorläufigen Wohnbedarfs ausschließlich auf zu diesem Zweck ausdrücklich ausgewiesene Flächen und/oder nach den jeweils lokal anwendbaren Bestimmungen (etwa Verordnungen, Gesetz) zugelassenen Flächen abzustellen.

6. Fahrten sind im Bundesgebiet der Republik Österreich und in Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber im Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den Nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, Abl.Nr. L 192 vom 31. Juli 2003, S.23 unterzeichnet haben, zulässig. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der:die Mieter:in und Fahrer:in eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

7. Sollte der PI Move Mietwagen nicht mehr fahrtüchtig sein (durch Panne oder Unfall) ist die Volkswagen Mobilitätsgarantie zu kontaktieren (innerhalb Österreichs: 01 86 666, außerhalb Österreichs: +43 1 86 666). Diese unterstützt den:die Mieter:in bei der weiteren Vorgehensweise. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von der Fritz Pichler GmbH in Auftrag gegeben werden.

8. Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet die Fritz Pichler GmbH nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original, sofern der:die Mieter:in nicht für den der Reparatur zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Mietbedingungen entsprechend haftet.

9. Der:die Mieter:in darf am PI Move Mietwagen keine technischen Veränderungen vornehmen. Der:die Mieter:in ist nicht dazu befugt, den PI Move Mietwagen optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen.

10. Die Mitnahme von Hunden ist nicht gestattet. Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des:der Mieters:in.

11. Der:Die Mieter:in verpflichtet sich, der Fritz Pichler GmbH eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der:die Mieter:in, den Namen und die Adresse eines:einer berechtigten oder unberechtigten Fahrers:in des PI Move Mietwagens mitzuteilen, sofern die Fritz Pichler GmbH an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des:der Fahrers:in.

12. Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur mit behördlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen zulässig.

13. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der:die Mieter:in von weiteren Anmietungen bei der Fritz Pichler GmbH ausgeschlossen werden.

12. Verhalten bei Unfall oder Schadensfall
1. Der:Die Mieter:in/Fahrer:in hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und die Firma Fritz Pichler GmbH zu verständigen. Der:Die Mieter:in/Fahrer:in darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts bzw. Vorfalls und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist.

2. Darüber hinaus hat der:die Mieter:in die Fritz Pichler GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfalls oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem PI Move Mietwagen stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe mitzuteilen.

3. Nach erfolgter Feststellung und Abklärung des Unfallsachverhalts mit allen Beteiligten und den örtlichen Behörden, sowie im Falle einer Panne ist die Volkswagen Mobilitätsgarantie zu kontaktieren (innerhalb Österreichs: 01 86 666, außerhalb Österreichs: +43 1 86 666). Diese unterstützt den:die Mieter:in bei der weiteren Vorgehensweise.

13. Haftung von Fritz Pichler GmbH
1. Die Fritz Pichler GmbH haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen, der für den PI Move Mietwagen abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung von der Fritz Pichler GmbH bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von der Fritz Pichler GmbH. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von der Fritz Pichler GmbH oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch der Fritz Pichler GmbH, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen.

2. Die Fritz Pichler GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Gegenstände und Sachen, die durch den:die Mieter:in und/oder Fahrer:in des PI Move Mietwagens und/oder sonstigen Begleitpersonen eingebracht wurden oder bei Rückgabe des PI Move Mietwagens zurückgelassen und/oder vergessen werden.

14. Haftung des:der Mieters:in
1. Der:Die Mieter:in haftet bei der Fritz Pichler GmbH für Schäden und Verlust des PI Move Mietwagens sowie darüberhinausgehende Schäden aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der:die Mieter:in den Schaden oder Verlust zu vertreten hat.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der:die Mieter:in während der vereinbarten Nutzungsdauer lediglich bis zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, pro Schadensfall, soweit diese Bedingungen keine weitergehende Haftung anordnen. Kommt der:die Mieter:in mit der Rückgabe des PI Move Mietwagens in Verzug, haftet er:sie ab Eintritt des Verzuges entsprechend den gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt für alle hieraus entstandenen Schäden.

3. Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gilt nicht für von dem:der Mieter:in vorsätzlich verursachte Schäden. In diesem Fall haftet der:die Mieter:in in voller Schadenshöhe. Für den Fall, dass der:die Mieter:in den Schadensfall während der vereinbarten Nutzungsdauer grob fahrlässig herbeiführt, haftet der:die Mieter:in der Fritz Pichler GmbH gegenüber in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Ebenfalls gilt die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt nicht, sofern der:die Mieter:in eine Verletzung der in diesen Mietbedingungen geregelten Pflichten und/oder Obliegenheiten vorsätzlich begeht. In diesen Fällen haftet der:die Mieter:in in voller Schadenhöhe für alle von ihm:ihr zu vertretenden Schäden. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung jener Pflichten und/oder Obliegenheiten während der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der:die Mieter:in der Fritz Pichler GmbH gegenüber in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der:die Mieter:in. Die Haftungsbeschränkung entfällt nicht, wenn die Verletzung der Pflicht und/oder Obliegenheit weder Einfluss auf den Schadenseintritt oder auf die Feststellung des Schadens sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen der Gewährung der Haftungsbeschränkung hat. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verhaltens.

4. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der:die Mieter:in in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden am PI Move Mietwagen oder an Dritten durch allenfalls mitgeführte
Tiere haftet der:die Mieter:in nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mehrere Mieter:innen haften als Gesamtschuldner.

5. Der:Die Mieter:in verpflichtet sich, der Fritz Pichler GmbH für alle während der Nutzung des PI Move Mietwagens anfallenden Gebühren, Abgaben, Verwaltungsstrafen und sonstige Kosten, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen. Bei Verwaltungsstrafen ist die Fritz Pichler GmbH berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 29,00 (inkl. USt.) zu verrechnen.

15. Verjährung
1. Der:Die Mieter:in muss offensichtliche Mängel am PI Move Mietwagen unverzüglich schriftlich anzeigen. Für die Einhaltung der Unverzüglichkeit kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige durch den:die Mieter:in an. Sofern die Fritz Pichler GmbH infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, sind Ansprüche des:der Mieters:in nur möglich, sofern sie:ihn kein Verschulden trifft.

2. Alle vertraglichen Ansprüche des:der Mieter:ins verjähren innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des:der Mieter:ins oder um Fälle, in denen die Fritz Pichler GmbH, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

16. Allgemeine Bestimmungen
1. Der:Die Mieter:in kann seine Ihre Verbindlichkeiten durch Aufrechnung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von der Fritz Pichler GmbH oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des:der Mieter:in stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von der Fritz Pichler GmbH anerkannt worden sind, aufheben.

2. Die Fritz Pichler GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

3. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.

17. Datenschutz
1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Thema Datenschutz können der Datenschutzerklärung entnommen werden, die im jeweiligen Anmietbetrieb aufliegt oder auf der Homepage

18. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Mietbedingungen, aus welchem Grund auch immer, unwirksam oder nichtig sein, so werden davon die übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

2. Sämtliche Rechtsverhältnisse, die unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet werden, unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisung auf andere Rechtsordnungen.

3. Als ausschließlich zuständiges Gericht für sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung zwischen der Fritz Pichler GmbH und dem:der Mieter:in über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung von PI Move Mietwagen ergeben, einschließlich Streitigkeiten über die Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit dieser Allgemeinen Mietbedingungen wird das sachlich zuständige Gericht in Steyr vereinbart. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung.